Hausordnung Gymnastik Klub Alterlaa – SARS CoV-2

Hausordnung Gymnastik Klub Alterlaa – SARS CoV-2




Hausordnung Gymnastik Klub Alterlaa
SARS CoV-2

1. Erwachsene – Zutritt nur für Geimpfte, es gilt die 1-G-Regel (Nachweis)

2. Kinder – Zutritt gemäß der, zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden
Wiener SARS-CoV-2 Regeln für Kindergärten- und Schulen. Für Begleiteltern
gilt die 1-G-Regel (Nachweis). (Nur in Ausnahmefällen, falls das Kind unbedingt
Begleitung braucht, ist das Betreten einer nicht geimpften Begleitperson nur
unter Einhaltung der 3-G Regel und einer FFP2 Maske erlaubt. Der Aufenthalt ist
dann aber nur kurz und nur im Garderobenbereich zulässig - Nachweis.)
3. Wer sich krank fühlt, bzw. Symptome aufweist, darf den Klubraum nicht
betreten. (Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Verlust Geschmacks- oder Geruchssinn)

4. Wer Kontakt zu einem bestätigten SARS-CoV-2-Fall hatte, darf für die Dauer der
behördlichen Absonderung/Quarantäne den Klubraum nicht betreten, bzw. bleibt
zu Hause

5. Im Eingangsbereich und in der Garderobe ist eine Maske zu tragen

6. Hände desinfizieren beim Betreten

7. Wenn möglich umgezogen zum Training erscheinen

8. Eigenes Handtuch mitbringen

9. Eigene Trinkflasche mitbringen (nicht das Geschirr vom Klub verwenden)

10. Desinfektion gemeinsam genutzter Sportgeräte, falls diese desinfiziert werden
können.

11. Anmeldung bei der Trainerin für Registrierung in der Kontaktdaten Liste

12. Falls der Verein aufgrund äußerer Einwirkungen wieder schließen muss, besteht
kein Anspruch auf Rückzahlung des Kurs Beitrages. Nach Maßgabe der Möglichkeiten
versuchen wir zu einem geeigneten Zeitpunkt Ersatzstunden anzubieten.

13. Mit der Teilnahme an einem Gymnastik-Klub Angebot bestätigt man die
Kenntnisnahme und Akzeptanz der SARS-CoV-2 Hausordnung